Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ust-pflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ich habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet bzw. habe bereits Umsätze > 30.000,-/Jahr.
Nun möchte ich zusätzlich PKW Einstellplätze vermieten und werde im nächsten Jahr auch Einkünfte aus V&V haben.
Sind diese Einkünfte dann automatisch auch ust-pflichtig,oder werden diese autonom betrachtet. Also wenn ich mit V&V Einkünften < 30.000 bleibe, muss ich keine Ust abführen?
Vielen Dank im voraus!
Mfg Florian K. |